Reisekrankenversicherung für Kuba Pflicht!
Jeder Kubareisdende ist ab 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehende Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt. Die Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. Damit werden auch die Reise-Krankenversicherung der Europäischen Reiseversicherung AG mit dem Geltungsbereich “weltweit” im Sinne der neuen gesetzlichen Vorschriften bei der Einreise nach Kuba anerkannt.





